CDU-Fraktion: Kindergartengebühren während der Corona-Schließung erlassen

Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindergartenkindern vor enorme Herausforderungen. Eltern müssen den Spagat zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit meistern. Einkommenseinbußen und weiter fällige Verpflichtungen belasten die Situation dabei zusätzlich und bedeuten für viele eine massive wirtschaftliche Belastung oder sogar existentielle Bedrohung.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion will deshalb den betroffenen Eltern die Kindergarten- und Mittagessengebühren für den Zeitraum der coronabedingten Schließung erlassen. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU-Fraktion letzte Woche in den Gemeinderat eingebracht.

Wie Alexander Kirbis von der CDU-Fraktion ausführt, könne der Kindergartenbetrieb aufgrund der geltenden Corona-Verordnung nicht aufrechterhalten werden. Somit würden auch keine Leistungen erbracht. Die Doppelbelastung für die betroffenen Familien müsse entfallen und die bisher ausgesetzten Kindergarten- und Mittagessengebühren sollten daher erlassen werden, und zwar hälftig für den Monat März und in voller Höhe ab April 2020. Ausgenommen von dem Erlass seien Eltern, deren Kinder in der jeweiligen Periode in der Notfallbetreuung betreut werden.

Kirbis betont: „Der CDU-Fraktion ist es wichtig, Familien mit Kindern in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen. Mit dem Gebührenerlass wollen wir die Familien, besonders auch die Alleinerziehenden, zumindest finanziell entlasten.“ Das Land Baden-Württemberg habe ein Soforthilfeprogramm für Städte und Gemeinden aufgelegt, um ein Hilfsnetz für Familien in der Corona-Krise zu schaffen, so Kirbis weiter, aus dem Zuschüsse für den Gemeindehaushalt beantragt werden können. Das Land beteilige sich an den Kosten, wenn Kommunen aufgrund der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten.

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